Was zählt als Stornierung?
Eine Stornierung umfasst:
- Ein Zug, der vor der Abfahrt aus dem Fahrplan gestrichen wird
- Ein Zug, der abfährt, aber die gesamte Strecke nicht vollständig absolviert (Teilstornierung)
- Ein Zug, der durch einen Ersatzdienst (z. B. Busersatz) ohne vorherige Mitteilung zum Zeitpunkt der Buchung ersetzt wird
Ein Zug, der mit 59 Minuten Verspätung fährt, ist keine Stornierung — es ist eine Verzögerung. Die Entschädigungsregeln unterscheiden sich. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur Verspätungsentschädigung.
Ihre Rechte bei Zugstornierung
Recht 1: Volle Rückerstattung
Wenn Ihr Zug storniert wird und Sie sich entschließen, nicht zu reisen, haben Sie Anspruch auf eine volle Rückerstattung des Ticketpreises, unabhängig von der Ticketart. Dies umfasst nicht erstattungsfähige Advance-Purchase- und Sparpreis-Tickets. Die Stornierung setzt die normalen Rückgabebedingungen des Tickets außer Kraft.
Sie müssen keinen Grund für die Nichtreise angeben. Die Stornierung selbst ist ausreichend Grund für eine Rückerstattung.
Recht 2: Umleitung ohne Zusatzkosten
Wenn Sie sich entschließen, weiterzureisen, muss der Betreiber Ihnen die nächstmögliche alternative Route zu Ihrem Ziel ohne Zusatzkosten anbieten. Dies umfasst:
- Den nächsten Zug auf derselben Strecke (auch wenn es sich um einen anderen Service handelt)
- Eine alternative Route über verschiedene Bahnhöfe
- Einen Dienst eines anderen Betreibers, wenn dieser die schnellste Option ist
Sie können nicht aufgefordert werden, einen Aufschlag für eine schnellere oder höherwertige Alternative zu zahlen, wenn diese die nächstmögliche Option ist.
Recht 3: Verspätungsentschädigung bei Ankunft
Wenn die Stornierung dazu führt, dass Sie 60 oder mehr Minuten verspätet an Ihrem endgültigen Bestimmungsort ankommen, haben Sie Anspruch auf sowohl die Rückerstattung als auch eine Verspätungsentschädigung auf den Ticketpreis. Dies sind separate Ansprüche — eine Rückerstattung hindert Sie nicht daran, auch Verspätungsentschädigung geltend zu machen.
Beispiel: Ihr ICE-Zug Frankfurt-München wird storniert. Sie werden in den nächsten Zug 90 Minuten später gesetzt. Sie kommen in München 80 Minuten nach Ihrer geplanten Zeit an. Sie können 25% des ursprünglichen Ticketpreises als Verspätungsentschädigung geltend machen.
Recht 4: Betreuung und Unterstützung
Wenn Sie mehr als 60 Minuten auf einen Ersatzdienst warten, muss der Betreiber folgendes bereitstellen:
- Mahlzeiten und Erfrischungen je nach Wartezeit
- Unterkunft im Hotel, falls ein Übernachtungsaufenthalt notwendig ist
- Transport zum und vom Hotel
Bewahren Sie Quittungen für Erfrischungen auf, die Sie während des Wartens kaufen. Wenn der Betreiber diese nicht bereitstellt, können Sie Rückerstattung geltend machen.
Recht 5: Kostenlose Rückreise
Wenn Sie an einem Zwischenhalt gestrandet sind und es am selben Tag keine praktikable Alternative gibt, Ihr Ziel zu erreichen, können Sie eine kostenlose Rückreise zu Ihrer Ausgangsstation anfordern.
So erhalten Sie nach einer Stornierung Entschädigung
Falls Sie sich entschieden haben, nicht zu reisen: Kontaktieren Sie den Betreiber oder Verkäufer (Trainline, Omio usw.) direkt für eine volle Rückerstattung. Für nicht erstattungsfähige Tickets zitieren Sie die Stornierung ausdrücklich — die meisten Ticketingsysteme haben einen dedizierten Stornierungsrückerstattungs-Workflow.
Falls der Betreiber Betreuung und Unterstützung nicht bereitgestellt hat: Reichen Sie einen separaten Anspruch auf Erstattung von Ausgaben mit Quittungen ein. Dies ist unabhängig vom Entschädigungsanspruch.
- Volle Rückerstattung ist für jeden stornierten Zug verfügbar, einschließlich Advance-Tickets
Was ist mit "Teilstornierungen"?
Wenn der Zug fährt, aber nur bis zu einem bestimmten Punkt — zum Beispiel Ihr Zug endet an einem Zwischenhalt aufgrund eines Fehlers — zählt dies als Stornierung für den Streckenabschnitt, den Sie nicht absolvieren konnten. Sie haben Anspruch auf:
- Volle Rückerstattung für den nicht zurückgelegten Abschnitt
- Umleitung vom Endhaltepunkt ohne Kosten
- Verspätungsentschädigung, falls Sie letztendlich 60+ Minuten verspätet ankamen
Zusammenfassung Checkliste
- [ ] Volle Rückerstattung erhalten, wenn Sie nicht reisen — gilt für alle Ticketarten
- [ ] Besteigen Sie die nächstmögliche Alternative ohne Zusatzkosten, wenn Sie reisen
- [ ] Bewahren Sie Quittungen für Erfrischungen und Hotels auf, die Sie auf eigene Kosten erhalten haben
- [ ] Geltend machen von Verspätungsentschädigung separat, wenn Sie 60+ Minuten verspätet ankamen
- [ ] Einreichen innerhalb von 90 Tagen (EU) oder 28 Tagen (UK)
Häufig gestellte Fragen
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