EU-Verordnung 2021/782
Ihr Zug hatte Verspätung.
Sie haben Anspruch auf Geld.
Das EU-Recht gibt Ihnen das Recht auf Entschädigung. Diese Seite erklärt genau, wann Sie Anspruch haben, was Betreiber ablehnen dürfen und was nicht, und wie Sie Ihr Geld bekommen.
Entschädigung beantragenWie beantrage ich EU-Zugverspätungsentschädigung?
Reisedetails und Ticketpreis eingeben, dauert 2 Minuten. Wir prüfen die Verspätung anhand offizieller Daten, schreiben den Antrag auf Deutsch und reichen ihn für Sie ein. Bei Ablehnung legen wir Widerspruch ein. Bei Ignorieren eskalieren wir zur Bundesnetzagentur. Zahlen Sie nichts, wenn wir verlieren.
Wann Sie Anspruch haben
Dies sind Ihre gesetzlichen Rechte. Keine Ausnahmen.
Zug 60–119 Min. verspätet
Sie erhalten 25% Ihres Ticketpreises zurück.
Zug 120+ Min. verspätet
Sie erhalten 50% Ihres Ticketpreises zurück.
Zug ausgefallen
Sie erhalten eine vollständige Erstattung, oder kostenlose Weiterbeförderung zu Ihrem Ziel.
Verpasster Anschluss
Bei einem Durchgangsticket richtet sich die Entschädigung nach Ihrer Gesamtverspätung am Endziel, nicht nur nach einem Teilabschnitt.
Streiks des Personals
Streiks des eigenen Personals des Betreibers sind KEINE Entschuldigung. Sie haben weiterhin Anspruch auf volle Entschädigung.
Eine Regel: 90 Tage
Stellen Sie den Antrag innerhalb von 90 Tagen nach der Fahrt. Die Deutsche Bahn löscht Reisedaten nach 90 Tagen, danach ist Ihr Anspruch verloren.
Wann kein Anspruch besteht
Dies sind die einzigen gültigen Gründe, mit denen ein Betreiber ablehnen darf.
Verspätung unter 60 Minuten
Eine Entschädigung beginnt erst ab 60 Minuten Verspätung.
Entschädigung unter 4 €
Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 4 €. Sehr günstige Tickets mit kurzen Verspätungen können darunter liegen.
Echte höhere Gewalt
Nur Ereignisse, die der Betreiber wirklich nicht vorhersehen oder verhindern konnte: extreme Naturkatastrophen, Pandemien, ernsthafte Sicherheitsvorfälle.
Antrag nach 90 Tagen
Alle deutschen Betreiber wenden eine 90-Tage-Frist an. Danach muss der Betreiber nicht mehr antworten.
Was tun bei Ablehnung?
Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Sie haben drei Eskalationsmöglichkeiten.
Widerspruch beim Betreiber
Schreiben Sie zurück, zitieren Sie die EU-Verordnung 2021/782 und erklären Sie, warum der Ablehnungsgrund nicht stichhaltig ist. Die meisten Betreiber lenken hier ein.
söp, kostenlose Schlichtung
Die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr ist ein kostenloser, unabhängiger Vermittler für deutsche Bahnstreitigkeiten. Betreiber einigen sich dort fast immer.
Bundesnetzagentur, verbindliche Entscheidung
Die nationale Bahnbehörde kann ermitteln und Einhaltung erzwingen. Ihre Entscheidungen sind bindend. Auch für Fahrgäste kostenlos.
TrainOwed übernimmt alle drei Schritte für Sie.
Wir legen Widerspruch ein, eskalieren und verfolgen den Fall, bis Sie bezahlt werden, oder Sie schulden uns nichts.
Selbst beantragen vs. TrainOwed
Sie können den Antrag immer selbst stellen. So sieht das in der Praxis aus.
Selbst beantragen
TrainOwed
Das richtige Antragsformular selbst suchen
Wir kennen jedes Formular und jedes Betreiberportal, und füllen es für Sie aus
Herausfinden, welcher Betreiber zuständig ist
14+ Betreiber in unserer Datenbank. Wir kontaktieren den richtigen, korrekt, beim ersten Mal
Einen Antragsbrief in deutschem Legalese schreiben
Professioneller Antrag innerhalb von 24 Stunden eingereicht, mit genauer Verordnungsangabe
Warten und dann den Betreiber zur Antwort drängen
Automatische Nachfassaktion, bis sie antworten. Wir melden uns, wenn Geld da ist
Ablehnung selbst bearbeiten (40% der Erstanträge werden abgelehnt)
Wir legen gegen jede Ablehnung kostenlos Widerspruch ein, hier werden die meisten Ansprüche tatsächlich gewonnen
Bei söp oder Bundesnetzagentur eskalieren, falls nötig
Wir eskalieren automatisch, wenn der Betreiber immer noch nicht zahlt. Ihre Entscheidungen sind bindend
Aufgeben, wenn es zu kompliziert wird
Wir geben nicht auf. Kein Erfolg bedeutet keine Gebühr, also sind wir motiviert, es durchzuziehen
Kosten: Kostenlos, aber Sie behalten 0%, wenn Sie aufgeben
1 % Wartungsgebühr auf das, was wir zurückgewinnen. 0 € wenn wir verlieren. Sie behalten 99 % von etwas Realem.
Kein Erfolg, keine Gebühr. 1 % Wartungsgebühr nur bei Rückgewinnung.
Schnelle Antworten
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Letzte Aktualisierung: März 2026