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Zug ausgefallen — was steht dir zu?

Ein ausgefallener DB-Zug gibt dir das Recht zu wählen zwischen: (1) voller Ticketerstattung, (2) Umbuchung auf den frühestmöglichen Alternativzug oder (3) Umbuchung auf einen späteren Wunschtermin. Wirst du umgebucht und kommst trotzdem mit 60+ Minuten Verspätung an, kannst du zusätzlich 25–50% Entschädigung beantragen. Bewahre dein Ticket auf — du brauchst es für jeden Anspruch.

Zug ausgefallen — was steht dir zu?
Von TrainOwed Content Team· EU Rail Passenger Rights Specialists·Veröffentlicht 15 March 2026· Aktualisiert 25 March 2026

Ein ausgefallener Zug ist störender als eine Verspätung — und deine Rechte sind entsprechend stärker. Die EU-Verordnung 2021/782 ist eindeutig: Du hast nicht nur Anspruch auf eine Entschuldigung und ein Ersatzticket. Du hast das gesetzliche Recht, zwischen voller Erstattung und Umbuchung zu wählen, und außerdem einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn deine Ankunft erheblich verspätet ist.

Die grundlegende Wahl: Erstattung oder Umbuchung

Das wichtigste Recht nach EU-Verordnung 2021/782 bei einem Zugausfall ist das Wahlrecht. Der Betreiber kann nicht einseitig entscheiden, was als Nächstes passiert. Du entscheidest.

Option 1: Volle Erstattung. Du kannst die Reise vollständig stornieren und erhältst eine volle Rückerstattung des Ticketpreises einschließlich aller Sitzplatzreservierungsgebühren. Die Erstattung deckt den nicht genutzten Teil deines Tickets ab. Bist du durch den Zugausfall irgendwo auf der Strecke gestrandet, hast du außerdem Anspruch auf einen Rückzug zu deinem Ausgangspunkt.

Option 2: Umbuchung. Du kannst verlangen, zum nächstmöglichen Alternativdienst unter vergleichbaren Bedingungen weiterzureisen. „Vergleichbar" bedeutet ein ähnliches Serviceniveau. Der Betreiber kann dich nicht auf einen Schienenersatzverkehr mit Bussen verweisen, wenn Züge verfügbar sind — du kannst jedoch freiwillig einen solchen akzeptieren.

Diese Wahl muss dir zum Zeitpunkt des Zugausfalls angeboten werden. Wenn Bahnpersonal oder automatisierte Systeme dich direkt zur Umbuchung lenken, ohne die Erstattungsoption anzubieten, frag ausdrücklich danach. Es ist dein Recht zu entscheiden.

„Im Falle der Annullierung oder einer Abfahrtsverspätung von mehr als 60 Minuten ist den Fahrgästen unverzüglich die Wahl anzubieten zwischen: Erstattung des vollen Fahrpreises; Weiterfahrt oder Weiterbeförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt." — EU-Verordnung 2021/782, Artikel 18(1)

Wer legt die Alternativroute fest?

Entscheidest du dich für eine Umbuchung, ist der Betreiber dafür verantwortlich, die frühestmögliche Verbindung zu deinem Endziel zu finden. Du musst die erste angebotene Option nicht akzeptieren, wenn sie deutlich langsamer ist oder erheblich schlechtere Bedingungen bietet.

Das Schlüsselwort in der Verordnung lautet „vergleichbar". Wenn dein ursprüngliches Ticket für einen Hochgeschwindigkeitszug war und der Betreiber dir einen Regionalzug anbietet, der drei Stunden länger braucht, ist das nicht vergleichbar. Du kannst nach dem nächsten verfügbaren Schnellzug fragen, auch wenn dieser später abfährt.

In der Praxis leiten Betreiber Fahrgäste manchmal auf Konkurrenzünge um, wenn ihr eigenes Netz die Strecke nicht schnell genug bedienen kann. Das ist erlaubt und nach größeren Störungen verbreitet — DB hat beispielsweise Vereinbarungen mit anderen Betreibern, gegenseitig Tickets anzuerkennen. Frag am Schalter oder prüfe die Betreiber-App für aktuelle Umbuchungsoptionen.

Wenn der Betreiber dich nicht innerhalb angemessener Zeit umbuckt und du selbst eine Alternative organisierst, hebe alle Belege auf. Nach EU-Verordnung 2021/782 kannst du angemessene Kosten für selbst organisierte Alternativentransporte zurückfordern, wenn der Betreiber keine Umbuchung angeboten hat.

Mahlzeiten und Unterkunft bei Übernachtungsverspätungen

Zwingt der Zugausfall dich zu einer ungeplanten Übernachtung, gelten weitergehende Rechte. Die Verordnung gibt dir Anspruch auf:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen: proportional zur Wartezeit am Bahnhof. Eine Wartezeit von mehr als einer Stunde sollte zumindest mit einem Essensgutschein oder Erstattung eines angemessenen Kaufs gedeckt sein.
  • Unterkunft: für eine Nacht, wenn die Umbuchung eine ungeplante Übernachtung erfordert. Der Betreiber muss das Hotel organisieren oder angemessene Hotelkosten erstatten, wenn er selbst keine Unterkunft arrangieren kann.
  • Transport zwischen Bahnhof und Unterkunft: , wenn das Hotel nicht direkt am Bahnhof liegt.

Hebe alle Belege für Mahlzeiten, Unterkunft und Transport auf. Der Betreiber benötigt diese beim Einreichen deines Antrags.

Finanzielle Entschädigung zusätzlich zur Umbuchung

Eine Umbuchung bedeutet nicht, dass du auf finanzielle Entschädigung verzichtest. Wenn deine überarbeitete Ankunft am Endziel mindestens 60 Minuten nach deiner ursprünglich geplanten Ankunft liegt, hast du Anspruch auf:

  • 25% des Ticketpreises: bei einer Verspätung von 60–119 Minuten
  • 50% des Ticketpreises: bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr

Das gilt auch dann, wenn der Zugausfall vollständig außerhalb der Kontrolle des Betreibers lag. Die Entschädigung berechnet sich nach dem tatsächlich gezahlten Preis.

Hast du dich für eine volle Erstattung statt Umbuchung entschieden, ist eine zusätzliche Entschädigung in der Regel nicht möglich, da die Erstattung dich bereits für den Ticketpreis schadlos hält. Die finanzielle Entschädigung für Verspätungen ist speziell an die Beeinträchtigung während der Umbuchungsreise geknüpft.

Gelten Streiks? Gilt Wetter?

Ja. Ein wichtiges Merkmal der EU-Verordnung 2021/782 ist, dass Streiks oder extremes Wetter keine Grundlage sind, um Fahrgästen ihre Rechte zu verweigern. Das ist eine bewusste Abkehr von den Flugregelungen nach EU-Verordnung 261/2004, bei denen Airlines „außergewöhnliche Umstände" geltend machen können.

Bei Zugausfällen gelten Erstattungs- und Umbuchungsrechte unabhängig von der Ursache. Bei der finanziellen Entschädigung ist der Ausnahmetatbestand etwas enger: Betreiber können die Zahlung der 25%/50%-Entschädigung verweigern, wenn sie nachweisen können, dass der Ausfall durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb ihrer Kontrolle lagen und nicht hätten vermieden werden können — zum Beispiel schwere Überflutung des gesamten Streckennetzes. In der Praxis wird diese Ausnahme von nationalen Behörden und Gerichten sehr eng ausgelegt.

Streiks des eigenen Personals werden in der Regel nicht als außergewöhnliche Umstände anerkannt, da der Betreiber einen gewissen Einfluss auf seine eigenen Arbeitsbeziehungen hat. Streiks Dritter, etwa ein nationaler Verkehrsstreik, sind rechtlich grauer Bereich — aber Erstattungs- und Umbuchungsrechte bleiben davon unberührt.

So beantragst du nach einem Zugausfall

Antrag nach einem Zugausfall umfasst zwei getrennte Elemente: Erstattung oder Umbuchung (sollte am Bahnhof oder über die App zum Zeitpunkt der Reise geregelt werden) und eine eventuelle finanzielle Entschädigung für die Verspätung am Endziel (wird separat nach der Reise beantragt).

Am Bahnhof:

  • Spreche das Bahnpersonal an oder nutze die Betreiber-App, um deine bevorzugte Option zu wählen: Erstattung oder Umbuchung.
  • Bei Umbuchung: Lass dir die neue Verbindung schriftlich bestätigen (E-Mail oder App-Bestätigung).
  • Bitte um eine Ausfallbescheinigung, falls keine automatisch ausgestellt wird. Diese dokumentiert den ursprünglichen Zugausfall.
  • Hebe Belege für alle Mahlzeiten, Getränke oder Unterkünfte auf, die du selbst bezahlst.

Nach der Reise:

  • Sammle dein Originalticket, die Ausfallbescheinigung, die Umbuchungsbestätigung und alle Belege.
  • Berechne deine Verspätung am Endziel im Vergleich zur ursprünglich geplanten Ankunft.
  • Reiche deinen Entschädigungsantrag über die Website oder App des Betreibers oder über TrainOwed ein.

Die 30-Tage-Antwortfrist nach Artikel 27 der EU-Verordnung 2021/782 gilt für Entschädigungsanträge bei Zugausfällen genauso wie bei Verspätungen.

Häufige Fehler der Betreiber

Betreiber verwechseln manchmal die Erstattungsoption mit dem Ende aller Ansprüche. Eine Erstattung des ausgefallenen Tickets bedeutet nicht, dass du keine weiteren Ansprüche mehr hast — auf entstandene Ausgaben (Mahlzeiten, Alternativentransporte, Unterkunft) oder auf die Beeinträchtigung selbst. Das sind eigenständige Ansprüche nach der Verordnung.

Wenn dir der Betreiber sagt, dass eine Erstattungsannahme alle weiteren Ansprüche ausschließt, ist das falsch. Verlange die relevanten Artikel der EU-Verordnung 2021/782 schriftlich — oder eskaliere an deine nationale Durchsetzungsbehörde.

Häufig gestellte Fragen

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