Wenn Ihr Zug wegen eines Streiks stundenlang verspätet ist, ist das Letzte, das Sie erfahren möchten, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen haben Sie einen.
Die GDL- und EVG-Streiks — Warum DB-Fahrgäste trotzdem bezahlt werden
Seit 2023 mussten Deutsche Bahn-Fahrgäste mehrere Runden von Arbeitskampfmaßnahmen sowohl der GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) als auch der EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) ertragen. Diese Streiks haben Tausende von Zügen gestrichen und zu weit verbreiteten Verspätungen geführt — aber sie heben Ihr Recht auf Entschädigung nicht auf.
Nach EU Regulation 2021/782, die seit Juni 2023 in Deutschland gilt, werden interne Streiks bei DB wie jede andere Verspätungsursache behandelt.
EU Regulation 2021/782 und Streiks in Deutschland
Nach EU Regulation 2021/782 können Eisenbahnbetreiber die Zahlung von Entschädigung nur verweigern, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die sie auch bei Anwendung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden können.
Die Verordnung trifft eine klare Unterscheidung:
- Streiks des eigenen Personals des Betreibers: (Fahrer, Schaffner, Wartungspersonal) sind **keine** außergewöhnlichen Umstände. Der Betreiber ist für seine Arbeitsverhältnisse verantwortlich. Ein Streik, der vorhersehbar war — beispielsweise einer, der auf einen Zusammenbruch von Lohnverhandlungen folgte — kann nicht genutzt werden, um Ihren Anspruch abzulehnen.
- Streiks durch Dritte: , deren Maßnahmen direkt Eisenbahnverkehre unterbrechen (z. B. Streiks von Hafenarbeitern, die Güter blockieren und sich auf Personenverkehre auswirken), *können* unter Umständen in Betracht kommen, aber der Betreiber muss die Verbindung nachweisen.
Das bedeutet: Wenn Deutsche Bahn-Personal (GDL oder EVG) streikt und Ihr Zug gestrichen oder verspätet ist, haben Sie Anspruch auf 25–50% Ihres Ticketpreises.
So fordern Sie nach einer Streik-Verspätung ein
- Bewahren Sie Ihr Ticket und Ihre Buchungsbestätigung auf.: Falls Sie über eine Drittanbieter-App gebucht haben, machen Sie einen Screenshot der Buchung.
- Vermerken Sie die Verspätung am Ankunftsort auf Ihrem Ticket: , nicht nur dort, wo Sie eingestiegen sind. Die Entschädigung wird am Zielort berechnet.
- Reichen Sie innerhalb der Frist ein.: Die meisten EU-Betreiber verlangen Ansprüche innerhalb von ein bis drei Monaten nach der Fahrt. UK-Betreiber verlangen normalerweise einen Monat.
- Falls Ihr Anspruch mit Berufung auf höhere Gewalt abgelehnt wird: , legen Sie Einspruch ein. Erklären Sie, dass EU Regulation 2021/782 dem Betreiber nicht gestattet, interne Arbeitskampfmaßnahmen als außergewöhnliche Umstände zu nutzen. Berufen Sie sich ausdrücklich auf Artikel 19(3).
Was wenn der Betreiber Ihren Anspruch ablehnt?
Ablehnungen mit Berufung auf höhere Gewalt für interne Streiks sind rechtlich schwach. Sie können:
- Direkt beim Betreiber Einspruch einlegen und dabei EU Regulation 2021/782 Artikel 19 zitieren.
- Beim nationalen Eisenbahnregulator eskalieren — in Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur oder die söp (Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr).
- Ein außergerichtliches Schiedsverfahren (ADR) nutzen — kostenfrei für Fahrgäste, Betreiber müssen teilnehmen.
TrainOwed übernimmt diesen ganzen Prozess für Sie. Falls Ihr Anspruch abgelehnt wird, legen wir Einspruch ein. Falls der Einspruch fehlschlägt, bringen wir ihn zum Regulator. Sie zahlen nur, wenn wir gewinnen.
Zusammenfassung
- Streiks durch Eisenbahnbetreiber-Personal: **Sie können fordern** unter EU-Recht
- Streiks durch Dritte: **können befreit sein**, aber der Betreiber muss es nachweisen
- Frist: normalerweise **1–3 Monate** ab Fahrtdatum
Häufig gestellte Fragen
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