Viele deutsche Bahnfahrer buchen ihre Deutsche Bahn Fahrkarten über Drittanbieter-Apps wie Trainline oder Omio. Diese Plattformen sind praktisch — aber wenn Ihr Zug verspätet ist, ist es wichtig zu verstehen, bei wem Sie tatsächlich Entschädigung fordern können.
Trainline und Omio sind Fahrkartenvermittler, keine Betreiber
Trainline und Omio verkaufen Ihnen Zugang zu DBs Fahrkartenkontingent. Wenn Sie eine DB-Fahrkarte über diese Plattformen kaufen, besteht Ihr Vertrag für die Fahrt mit der Deutschen Bahn — nicht mit Trainline oder Omio. Das ist wichtig für Entschädigungen:
- Ihr Entschädigungsanspruch:: Gemäß EU-Verordnung 2021/782 fordern Sie Entschädigung vom Eisenbahnverkehrsunternehmen (DB) — nicht von der Fahrkartenvermittlungsplattform.
- Ihre Fahrkarte ist eine DB-Fahrkarte:: Auch wenn Trainline sie ausgestellt hat, ist die Buchungsreferenz eine DB-Buchungsreferenz. DBs Systeme erkennen sie an.
- Trainline/Omio können nicht für Sie reklamieren:: Sie können in einigen Fällen Hilfe anbieten, sind aber nicht verpflichtet, Fahrgastrechte-Ansprüche in Ihrem Namen einzureichen.
So fordern Sie Entschädigung nach einer Buchung über Trainline oder Omio
Schritt 1: Finden Sie Ihre DB-Buchungsreferenz
In Ihrer Trainline- oder Omio-Buchungsbestätigung finden Sie eine DB-Buchungsreferenz (normalerweise 6 Zeichen, alphanumerisch — z. B. ABCDE1). Sie benötigen diese für Ihren Anspruch.
Schritt 2: Reichen Sie den Anspruch direkt bei der Deutschen Bahn ein
- Online:: bahn.de/fahrgastrechte
- Per E-Mail:: EUAntragFGR@deutschebahn.com (EU-Standardformular — funktioniert unabhängig davon, wo Sie die Fahrkarte gekauft haben)
- Persönlich:: In jedem DB Reisezentrum
Schritt 3: Verwenden Sie das EU-Standardformular
Seit Juli 2024 verlangt die EU-Verordnung 2024/949, dass alle Betreiber ein standardisiertes Anspruchsformular elektronisch akzeptieren. TrainOwed füllt dieses Formular automatisch aus und reicht es bei DB in Ihrem Namen ein.
Was ist, wenn Trainline oder Omio sich weigert zu helfen?
Das ist zu erwarten — sie sind dazu nicht verpflichtet. Wenden Sie sich direkt an DB. Das EU-Standardformular verpflichtet Sie nicht, DBs eigenes Portal zu nutzen; Sie können es per E-Mail einreichen. DB muss es akzeptieren.
Spielt es eine Rolle, welche Version der Fahrkarte ich habe?
Nein. DBs Verspätungsdatenbank ist mit der Zugnummer und dem Datum verknüpft, nicht mit der Fahrkartenvermittlungsplattform. Ob Sie einen Trainline-PDF oder einen DB Navigator-Screenshot zeigen, die Informationen, die DB benötigt, sind die gleichen: Zugnummer, Datum, Abfahrts- und Ankunftsstationen, bezahlte Fahrkartenprice.
Flixtrain über Trainline oder Omio gebucht
Wenn Sie einen Flixtrain-Service über Trainline oder Omio gebucht haben, gilt das gleiche Prinzip: Fordern Sie Entschädigung direkt von Flixtrain, nicht von der Buchungsplattform. Flixtrains Anspruchsportal ist unter flixbus.de/kontakt erreichbar.
Häufig gestellte Fragen
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