Die einfache Regel: Forderung beim Betreiber einreichen, nicht bei der Buchungsplattform
Gemäß EU-Verordnung 2021/782 ist das Eisenbahnunternehmen zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet — das Unternehmen, das den Zug betrieben hat. Für die meisten Fahrten in Deutschland ist das die Deutsche Bahn. Trainline, Omio und ähnliche Plattformen sind keine Eisenbahnunternehmen; sie sind Vertriebskanäle.
Das bedeutet:
- Über Trainline gebucht → Forderung bei DB einreichen:
- Über Omio gebucht → Forderung bei DB einreichen:
- Über DB-App oder bahn.de gebucht → Forderung bei DB einreichen:
Das Ergebnis ist unabhängig davon, wo Sie das Ticket gekauft haben, gleich.
Warum Fahrgäste verwirrt sind
Buchungsplattformen sind die erste Kontaktstelle. Wenn etwas schiefgeht, ist es natürlich, Trainline oder Omio zu kontaktieren. Aber die Entschädigungshaftung liegt beim Betreiber.
Trainline und Omio:
- ✅ Können bei Rückerstattungen für ausgefallene Züge helfen (manchmal)
- ✅ Können Ihre Buchungsreferenz bereitstellen
- ❌ Sind nicht zur Bearbeitung von Fahrgastrechte-Ansprüchen verpflichtet
- ❌ Können die DB nicht zur Zahlung zwingen — nur die DB (und Regulierungsbehörden) können das tun
Schritt für Schritt: DB-Entschädigung anfordern nach Buchung über Trainline oder Omio
1. Ihre DB-Buchungsreferenz beschaffen
Ihre Bestätigungsmail von Trainline oder Omio enthält eine DB-Buchungsreferenz (6-stelliger alphanumerischer Code). Notieren Sie sich diesen.
2. Bei der Deutschen Bahn einreichen
- Online: bahn.de/fahrgastrechte
- E-Mail (am schnellsten): EUAntragFGR@deutschebahn.com
- Post: DB Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main
- Persönlich: jedes DB Reisezentrum
3. TrainOwed nutzen
TrainOwed füllt das EU-Standardantragsformular automatisch aus und reicht es direkt bei der DB ein. Dauert unter 2 Minuten.
Über verschiedene Plattformen gekaufte Teilstreckenfahrkarten
Wenn Sie separate Fahrkarten für jede Teilstrecke gekauft haben (z. B. eine Fahrkarte von Berlin nach Frankfurt über Trainline, eine weitere von Frankfurt nach München über DB), wird jede Fahrkarte unabhängig behandelt. Sie können nur für die Teilstrecke, auf der die Verspätung aufgetreten ist, eine Entschädigung fordern, und Sie fordern diese beim Betreiber dieser Teilstrecke ein.
Eine Durchfahrkarte (eine Buchung für die gesamte Reise) bietet besseren Schutz — wenn eine Verspätung auf der ersten Teilstrecke dazu führt, dass Sie Ihren Anschluss verpassen, können Sie die Gesamtverspätung bis zu Ihrem Zielort beim ausgebenden Betreiber fordern.
Häufig gestellte Fragen
Hatten Sie kürzlich eine Verspätung? Prüfen Sie, ob Sie Geld zugut haben.
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