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Verpasster Anschluss Entschädigung

Verpasst ein verspäteter Zug Ihren Anschluss und Sie erreichen Ihr Endziel mit mehr als 60 Minuten Verspätung, haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach EU-Verordnung 2021/782. Die Schlüsselregel: Bei einem Durchgangsticket zählt die Gesamtverspätung bis zum Endziel — nicht die Verspätung des ersten Abschnitts allein.

Verpasste Anschlüsse gehören zu den häufigsten Ursachen für Reiseverspätungen. EU 2021/782 schützt Fahrgäste mit Durchgangstickets: Ist Ihr erster Zug verspätet und verpassen Sie dadurch den Anschluss, ist der Betreiber verpflichtet, Sie ans Ziel zu bringen und die Gesamtverspätung zu entschädigen.

Bei separaten Tickets sind Ihre Rechte eingeschränkter. Jedes Ticket wird unabhängig behandelt. Deshalb ist die Buchung von Durchgangstickets bei grenzüberschreitenden Reisen besonders wichtig.

Ein verpasster Anschluss, der eine Übernachtung erfordert, verpflichtet den Betreiber zur Übernahme von Unterkunft und Mahlzeiten.

So stellen Sie einen Antrag

  1. Am Bahnhof bleiben: Buchen Sie nicht eigenständig um. Bitten Sie den Betreiber um kostenlose Umbuchung.
  2. Alles dokumentieren: Notieren Sie Zeiten und lassen Sie Verspätung sowie verpassten Anschluss schriftlich bestätigen.
  3. Belege aufbewahren: Mahlzeiten, Unterkunft und Transport zum Hotel können erstattet werden.
  4. Gesamtverspätung geltend machen: Berechnen Sie die Zeit zwischen geplanter und tatsächlicher Ankunft am Endziel.

Häufige Fragen

Verordnungsreferenz: EU-Verordnung 2021/782 (in Deutschland seit Juni 2023 in Kraft). Zuletzt aktualisiert: März 2026.