79.8%
pünktlich in 2024
5.4 min
durchschnittliche Verspätung
Strecken mit den meisten Verspätungen
- · RE1 Magdeburg–Berlin–Frankfurt(Oder)
- · RE3 Lutherstadt Wittenberg–Elsterwerda
- · RB24 Berlin–Eberswalde
Entschädigung bei ODEG: Das musst du wissen
ODEG ist ein unabhängiger Betreiber — Anträge gehen an das eigene Portal unter https://www.odeg.de/service/fahrgastrechte, nicht an bahn.de. Bei Ablehnung: Kontakt zur söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) unter soep-online.de — Deutschlands kostenloser Schlichtungsstelle für alle Betreiber. Der Korridor RE1 Magdeburg–Berlin–Frankfurt(Oder) hat die höchste Verspätungsfrequenz.
So erreichen Sie ODEG direkt
Online
Antragsformular öffnen →Post
ODEG Kundendialog, Möllendorffstraße 49, 10367 Berlin
Was Ihnen zusteht
Gemäß EU 2021/782 haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr ODEG-Zug Ihr Ziel 60 Minuten oder später erreicht hat. Sie müssen die Ursache nicht nachweisen — die Verspätung allein ist ausreichend.
- 60–119 Min. Verspätung:: 25% des Ticketpreises
- 120+ Min. Verspätung:: 50% des Ticketpreises
Sie haben 90 Tage ab dem Reisedatum, um Ihren Anspruch direkt bei ODEG einzureichen.
Was Sie vorher benötigen
- Ihr Ticket: — E-Ticket, PDF oder physisches Ticket (ein Foto ist ausreichend)
- Buchungsreferenz: — in Ihrer Bestätigungs-E-Mail
- Reisedetails: — Strecke, Datum und Zugnummer, falls bekannt
- Bankdaten: — für die Auszahlung
Sie müssen die Verspätung nicht eigenständig nachweisen. ODEG hat die Verspätungsdaten in seinen Systemen.
Online einreichen (schnellste Methode)
Die schnellste Möglichkeit ist das Online-Formular von ODEG unter https://www.odeg.de/service/fahrgastrechte.
- Gehen Sie zur Seite der Fahrgastrechte von ODEG auf ihrer Website
- Melden Sie sich an oder fahren Sie als Gast fort
- Geben Sie Ihre Reisedetails ein: Strecke, Datum und Verspätungsdauer
- Geben Sie Ihren Ticketpreis ein und laden Sie Ihr Ticket oder Ihre Buchungsbestätigung hoch
- Wählen Sie Ihre Auszahlungsmethode — Banküberweisung
- Reichen Sie ein — Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit einer Referenznummer
Per E-Mail einreichen
Wenn Sie das Online-Formular nicht verwenden möchten, senden Sie eine E-Mail an den Kundenservice von ODEG mit:
- Betreff:: Verspätungsentschädigungsantrag — [Ihre Buchungsreferenz]
- Ihren vollständigen Namen und Kontaktdaten
- Reisedetails: Strecke, Datum und Verspätungsdauer
- Gezahlter Ticketpreis
- Ihre bevorzugte Auszahlungsmethode und Bankdaten
- Ihr Ticket als PDF oder Bild im Anhang
Suchen Sie auf der Website von ODEG nach der aktuellen E-Mail-Adresse des Kundenservice.
Per Post einreichen
Post wird akzeptiert, dauert aber länger. Senden Sie einen Brief mit allen oben genannten Details plus eine Kopie Ihres Tickets an die Kundenserviceadresse von ODEG (auf ihrer Website aufgeführt). Verwenden Sie Einschreiben mit Rückschein und bewahren Sie eine Kopie von allem auf, das Sie senden.
Was passiert als Nächstes
ODEG muss innerhalb von 30 Tagen gemäß EU-Verordnung 2021/782 antworten. Die meisten Entscheidungen treffen innerhalb von 2–3 Wochen ein. Bei Genehmigung erfolgt die Auszahlung per Banküberweisung. Bei Ablehnung müssen sie einen Grund schriftlich angeben.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird
Eine Ablehnung ist nicht endgültig. Häufige Gründe sind:
- Außergewöhnliche Umstände: — ODEG kann behaupten, dass die Verspätung außerhalb ihrer Kontrolle lag. Gemäß EU-Verordnung 2021/782 sind die meisten Verspätungen auch bei Infrastrukturfehlern oder Wetterbedingungen ersatzpflichtig.
- Fehlende Nachweise: — reichen Sie erneut mit deutlich angehängtem Ticket ein
- Falsche Antragsroute: — stellen Sie sicher, dass Sie das richtige Formular oder die richtige E-Mail-Adresse verwendet haben
Wenn die Ablehnung ohne triftigen Grund erfolgt, eskalieren Sie zum Eisenbahn-Bundesamt (EBA) unter eba.bund.de — Deutschlands Bundeseisenbahnagentur — oder kontaktieren Sie die Schlichtungsstelle Nahverkehr für regionale Streitigkeiten.
**Tipp:** Wenn ODEG nicht innerhalb von 30 Tagen geantwortet hat, fordern Sie schriftlich auf und zitieren Sie Ihre Antragsnummer und die 30-Tage-Frist gemäß EU-Verordnung 2021/782.
Häufige Fragen
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